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Einfuhrbestimmungen für E-Zigaretten

  • 14. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 14. Juni

Elektronische Zigaretten gelten auf den Seychellen als beschränkte Waren; daher ist für deren Einfuhr gemäß § 87 der Zollverwaltungsvorschriften (verbotene und beschränkte Waren) von 2023 eine gültige Einfuhrgenehmigung erforderlich.


Wie in den Vorschriften über verbotene und beschränkte Waren von 2023 dargelegt, umfassen E-Zigaretten, die unter den "Harmonisierten Systemcode 8543.4000" fallen, auch persönliche Verdampfungsgeräte, E-Liquids und Kartuschen.


Daher ist für alle oben genannten Artikel eine Einfuhrgenehmigung für die Einfuhr auf die Seychellen erforderlich.


Es ist sehr wichtig, bei der Ankunft auf den Seychellen eine gültige Einfuhrgenehmigung vorzuweisen, wenn Sie auf Ihrer Reise elektronische Zigaretten, persönliche Verdampfungsgeräte, E-Liquids und Kartuschen mit sich führen.


Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen, um Störungen Ihrer Reisepläne zu vermeiden!

Quelle: SRC Seychelles


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